AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 09.11.2021


BRAND COMPASS

Inhaberin: Larissa Böhm

Eißendorfer Straße 121, D-21073 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 51324764

E-Mail: hallo@brand-compass.de

  1. Geltungsbereich
  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Unternehmern („Vertragspartner“) und Brand Compass geschlossen werden. Abweichenden Regelungen und auch sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch Brand Compass rechtsverbindlich.
  • Diese AGB gelten vorbehaltlich einer Änderung der AGB zudem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Im Fall der zwischenzeitlichen Änderung der einmal einbezogenen AGB gilt stets die letzte Fassung als vereinbart.
  • Mündliche Nebenabreden sind zu Beweiszwecken in Textform zu dokumentieren. Änderungen dieser Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung oder Änderung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen stets der Bestätigung durch Brand Compass.
  • Soweit Produkte oder Dienstleistungen von Fremdherstellern geliefert werden oder Systeme der von Brand Compass beauftragten Hosting-Anbietern, Netzbetreibern oder -providern genutzt werden, gelten deren Geschäftsbedingungen nachrangig ergänzend. Hierauf wird Brand Compass den Vertragspartner jeweils ausdrücklich hinweisen und die Bedingungen zur Verfügung stellen.
  • Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1, 14 BGB.
  1. Leistungsumfang und Änderungswünsche des Vertragspartners
  • Brand Compass bietet Dienstleistungen im Bereich Design, Web sowie Marketing an (Werbung, Marketing, Kommunikation, Podcast). Sie erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Vertragspartners. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Brand Compass, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  • Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Angebot oder Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung und deren Anlagen. Brand Compass ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Vertragspartner zumutbar sind.
  • Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert, die der Zielerreichung des Vertragspartners angemessene spezifische künstlerisch-kreative Leistungseigenschaften gestattet.
  • Vom Vertragspartner nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Vertragspartner Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren (Änderungsverlangen). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail an Brand Compass zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilt Brand Compass dem Vertragspartner nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmt eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von Brand Compass benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weist Brand Compass den Vertragspartner hierauf hin. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen die Vertragsparteien trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, ist Brand Compass einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.
  • Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Vertragspartner beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Vertragspartner die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Brand Compass ist ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Vertragspartner vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Vertragspartners auf ihre Richtigkeit oder vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechend gilt dies für seitens des Vertragspartners freigegebene Texte und Inhalte, insbesondere schuldet Brand Compass keine Überprüfung auf Rechtsschreibfehler oder Korrektur von Inhalten.
  • Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website sowie einer Unternehmensseite in Sozialen Netzwerken rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Impressumpflicht nach § 5 TMG; Informationspflichten nach den §§ 312 c und e (Fernabsatz und Elektronischer Geschäftsverkehr); Prüfpflichten bei Linksetzungen und Inhalte von Forendiskussionen, Blogs und Chaträumen; Pflichten zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften sowie zur Wahrung von Urheber- und Markenrechten Dritter.
  1. Angebote, Vertragsschluss
  • Angebote von Brand Compass sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
  • Nachdem der Vertragspartner sein Interesse an einem pauschalen Angebot oder einer individuellen Dienstleistung gegenüber Brand Compass telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem Weg übermittelt hat, erstellt Brand Compass ein Angebot für den Vertragspartner und übermittelt ihm dieses in der Regel per E-Mail in Textform. Der Vertragspartner kann diese per Annahmeerklärung ebenfalls per E-Mail in Textform akzeptieren. Der Vertragstext wird dem Vertragspartner per Post oder E-Mail zugesandt und durch Brand Compass gespeichert.
  • Grundlage für das Tätigwerden von Brand Compass und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen auch ein ggf. erfolgtes Briefing des Vertragspartners. Wird dieses mündlich erteilt, erstellt Brand Compass über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Vertragspartner innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartnerdiesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Übersendung widerspricht. Er gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Auch der Kontaktbericht wird durch Brand Compass gespeichert.
  • Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Brand Compass ist aber ohne Zustimmung des Vertragspartners berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG analog zu übertragen.
  • Soweit der Vertragspartner selbst im Auftrag eines Dritten handelt, hat er dies Brand Compass bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten bevollmächtigt zu sein, sowie auf Verlangen von Brand Compass einen schriftlichen Nachweis über die Bevollmächtigung zu erbringen.
  1. Leistungen von Drittanbietern
  • Muss Brand Compass zur Erfüllung von Aufträgen Verträge mit Drittanbietern (bspw. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen, Anbietern von Webspace) schließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Vertretung des Vertragspartners.
  • Brand Compass erstellt eine Liste der zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Vertragspartner mit einem Kostenvoranschlag zur Freigabe vor. Brand Compas ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners zu bestellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Brand Compass hierzu Vollmacht zu erteilen, sofern die Freigabe erfolgt ist und stellt Brand Compass im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei.
  • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Brand Compass geschlossen werden müssen, sind die ihr damit verbundenen Kosten vom Vertragspartner zu erstatten.
  • Brand Compass übernimmt keine Gewähr für die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags oder die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Fremdleistungen Dritter.
  • Sofern externe Dienste zur Einbindung in die Website genutzt werden (bspw. GoogleMaps, Youtube) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt.
  1. Mitteilungen
  • Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
  • Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
  • Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung.
  • Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
  1. Besondere Bedingungen für Online-Leistungen der Auftragnehmerin
  • Die von Brand Compass zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen.
  • Die Leistungspflicht von Brand Compass beginnt erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten Honorars / der 1. Rate, abhängig von der gewählten Vertragsart.
  • Bei Online-Werbemaßnahmen schuldet Brand Compass je nach Auftrag die Schaltung von Werbemitteln auf von mit dem Vertragspartner verbundenen Vermarktungsunternehmen oder von Google vermarkteten Online-Medien Dritter (Desktop-/Mobilewebsites, Apps) sowie auf Youtube, Facebook und/oder Instagram. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln mit den im Auftrag vereinbarten Parametern/Konkretisierungen (Targeting, Channelauswahl etc.).
    • Soweit nicht explizit im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Websites im vereinbarten Umfeld/Channel und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Brand Compass garantiert hierbei keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain/einem Social Media Profil), Page Impressions (Sichtkontakte je Website), Adlmpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufe der Internetseite/Social Media Profil, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks).
    • Soweit die für einen bestimmten Zeitraum vereinbarte Anzahl an Adlmpressions (z.B. Adlmpressions pro Einmalkampagne, Adlmpressions pro Monat) nicht erreicht wird, ist Brand Compass berechtigt, die Laufzeit der Kampagne entsprechend zeitlich zu verlängern.
    • Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten (Adlmpressions) erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels des von Brand Compass bzw. des durchführenden Vermarkters verwendeten Ad-Servers erstellt werden. Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Vertragspartners für Korrekturen des Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogen werden.
    • Brand Compass behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den Interessen von Brand Compass selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Brand Compass wird den Vertragspartner über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
  • Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet Brand Compass je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten GoogleAds Tagesbudgets, die Erstellung eines GoogleAds-Kontos und bzw. falls bereits ein GoogleAds Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key-Performance-Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Brand Compass kann jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung geben, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von Brand COmpass erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Vertragspartners wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Vertragspartner zurückgegeben.
  • Bei Suchmaschinenoptimierung schuldet Brand Compass die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Vertragspartners mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und Brand Compass teilt dem Vertragspartner die geplanten Optimierungsmaßnahmen im Rahmen eines persönlichen Angebots mit.
    • Das persönliche Angebot kann sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Vertragspartners, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen von Brand Compass. Brand Compass ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggf. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget auch ganz entfallen.
    • Brand Compass wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Vertragspartners nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände ihre Aufgabe ausführen.
    • Sie kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Vertragspartners in den Google-Suchlisten führt. Brand Compass wird dem Vertragspartner die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab in Textform mitteilen. Soweit der Vertragspartner nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.
  • Bei der Erstellung, Pflege und dem Hosting von Onlineauftritten schuldet Brand Compass je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang entsprechend des Briefings und Beistellung von Materialien durch den Vertragspartner und deren technische Pflege sowie ggfs. die Vornahme von Änderungen während der vereinbarten Laufzeit. Ebenfalls erbringt Brand Compass je nach Vereinbarung Hostingleistungen, die Erstellung einer Wunschdomain (soweit Wunsch (budget-)technisch möglich) und/oder Umzug einer Domain. Nicht geschuldet sind jedoch die in den Ziffern 5.3 bis 5.5 aufgeführten Leistungen, außer es wurde explizit zwischen den Parteien vereinbart.
    • Soweit im Vertrag die „Miete” einer Webseite vereinbart ist, erstellt, pflegt und hostet Brand Compass die Webseite entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Der Vertragspartner erhält jedoch kein Nutzungs- und Zugriffsrecht auf die Webseite. Inhaber der Domain ist Brand Compass. Diese ist berechtigt, nach Vertragsende die Webseite abzuschalten. Eine Übergabe der Webseite/Domain an den Vertragspartner nach Vertragsende ist nicht Bestandteil des Mietvertrags.
    • Soweit der „Kauf“ der Webseite vereinbart ist, hat der Vertragspartner erst mit Beendigung des Vertrags über ggf. vereinbarte Service-/und Hostingleistungen durch Brand Compass und vollständiger Bezahlung der für die Erstellung der Webseite vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an der und des alleinigen Zugriffsrechts auf die Webseite. Der Vertragspartner kann in diesem Fall einen Export der Seite anfordern oder das Hosting weiter zum vertraglich vereinbarten Entgelt über Brand Compass fortlaufen lassen.
    • Brand Compass gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die Brand Compass nicht zu vertreten hat.
    • Brand Compass kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes sowie der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
    • Soweit Brand Compass kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Vertragspartner hierauf keinen Anspruch. Brand Compass ist berechtigt, kostenlose Leistungen jederzeit einzustellen.
  • Bei der Erstellung von Podcasts schuldet Brand Compass die Produktion eines audiovisuellen Werkes zur Nutzung im Internet und anderen audiovisuellen Medien. Die Wahl des Standards, für den der Kunde die Podcastproduktion oder Dienstleistung einsetzen will, wird in der Regel durch den beabsichtigten Verwendungszweck bestimmt und im Angebot schriftlich festgehalten. Die Produktionsstandards bilden grundsätzlich den Maßstab für den vertraglich geschuldeten Umfang der vereinbarten Produktion.
    • Bei Podcastproduktionen erfolgt die Umsetzung auf Grundlage eines Storyboards, welches am Anfang der Umsetzungsphase von den Parteien vereinbart wird. Hierzu erstellt Brand Compass ein Storyboard, welches Inhalt und Host/Gäste („Protagonisten“) näher definiert. Das Storyboard wird dem Kunden vor Beginn der Umsetzungsphase übersendet. Der Kunde verpflichtet sich, das Storyboard innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung durch Brand Compass zu prüfen. Der Kunde kann Änderungswünsche durch Übersendung einer Liste der konkret vorzunehmenden Änderungen geltend machen. Daraufhin erstellt Brand Compass ein korrigiertes Storyboard und übersendet dieses dem Kunden. Eine solche Korrekturschleife kann maximal 2 Mal erfolgen. Weitergehende Änderungswünsche können nur durch Anpassung des zugrundeliegenden Vertrages geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung des Storyboards geltend gemacht, so gilt das Storyboard als abgenommen und freigegeben. Es wird sodann Grundlage für die weitere Podcastproduktion.
    • Nach Umsetzung des Storyboards erstellt Brand Compass eine vorläufige Rohfassung des Podcast. Der Kunde verpflichtet sich, die Rohfassung innerhalb von 3 Werktagen nach Übersendung durch Brand Compass zu prüfen. Änderungswünsche zum Schnitt des Podcasts können im Rahmen von maximal 2 Korrekturschleifen geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche innerhalb von 3 Werktagen nach Übersendung der Rohfassung geltend gemacht, so gilt die Rohfassung als abgenommen und freigegeben.
  • Brand Compass ist nicht verpflichtet, Backups und oder Datensicherungen für den Vertragspartner durchzuführen oder bereitzuhalten, es sei denn, der individuelle Vertrag sieht eine andere Regelung vor.
  1. Besondere Bestimmungen bei Domaindienstleistungen
  • Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Brand Compass im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Brand Compass hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Brand Compass übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
  • Brand Compass ist nicht verpflichtet, die vom Vertragspartner beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
  • Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt.
  • Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain Namens durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners beruhen, stellt der Vertragspartner Brand Compass sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domainpflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
  • Der Vertragspartner erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Brand Compass zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichte nachzukommen.
  • Der Vertragspartner garantiert, dass die bei Brand Compass hinterlegten Domain-Inhaberdaten stets aktuell und korrekt sind, bzw. stellt Brand Compass diese Informationen zur Verfügung. Über Änderungen informiert der Domaininhaber Brand Compass unverzüglich und in Textform.
  • Bei Zahlungsverzug, gleich in welcher Höhe, ist Brand Compass berechtigt, die Dienstleistung einzustellen und ggf. die Domain zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. bei .de-Domains die Verwaltung der Domain einzustellen und diese für das TRANSIT-Verfahren an die Vergabestelle DENIC (www.denic.de) zu übergeben.
  • Mit der Domainregistrierung durch Brand Compass wird kein Speicherplatz für eine Internetpräsenz (sog. Webspace) des Vertragspartners angeboten. Gleiches gilt im Hinblick auf Speicherplatz für E-Mail-Adressen (sog. IMAP/ Pop3-Accounts). Diese Leistungen sind ggf. gesondert zu vereinbaren.
  • Brand Compass ist nicht verpflichtet, die vom Vertragspartner vorgenommene Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz selbst und/oder die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „links“) auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/ oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
  • Soweit der Vertragspartner von der Möglichkeit der Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz Gebrauch macht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des Vertragspartners. Der Vertagspartner garantiert, dass weder diese Weiterleitung selbst noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „Links“) gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere garantiert der Vertragspartner die Unterbindung von Weiterleitungen auf Zielorte mit nationalsozialistischen und/oder fremdenfeindlichen Inhalten, sonstigen illegalen oder betrügerischen Inhalten und pornografischen sowie gewaltverherrlichenden Inhalten.
  1. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, Brand Compass alle Unterlagen, Materialien, Bilder, Texte, Illustrationen, Grafiken, Logos, Zugriffsrechte und sonstigen Informationen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel ist mit der Rechtzeitigkeit ein Zeitraum von 14 Tagen gemeint, sofern keine kürzere Frist zur Leistungserbringung vereinbart wurde. Er übermittelt diese in der mit Brand Compass abgesprochenen Form. Fehlen konkrete Absprachen über die Form, stellt der Vertragspartner sie sowohl in gedruckter als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
  • Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs-/Beistellpflichten erhält der Vertragspartner nach Vertragsschluss von Brand Compass telefonisch oder per E-Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung sowie bei vom Vertragspartner beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese in welcher Frist zu mitzuteilen bzw. zu übermitteln sind.
  • Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Unterlagen und Materialien, die er Brand Compass zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Er hat Brand Compass von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn der Vertragspartner den Nachweis erbringt, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft. Der Vertragspartner überträgt Brand Compass die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich das Recht zur Unterlizenzierung im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Brand Compass eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Brand Compass ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird den Vertragspartner jedoch auf auffallende Widersprüche hinweisen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass das von ihm für Online-Werbemaßnahmen bereitgestellte Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken.
  • Der Vertragspartner ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Webseiten/Social Media Accounts, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Vertragspartner nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden.
  • Soweit der Vertragspartner zur Durchführung von Online-Werbemaßnahmen bzw. Google Ads Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist Brand Compass berechtigt, nach ihrer Wahl eine ihr bekannte Webseite oder den Social Media Account des Vertragspartners als Zielseite zu verwenden. Brand Compass hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen und der Vertragspartner haftet für deren Rechtmäßigkeit.
  • Der Vertragspartner übernimmt mit Freigabe der durch Brand Compass für ihn erstellten Werbemittel und/oder Websites (auch bei Miete gemäß Ziffer 5.6.a), Unternehmensclips, Social Media Auftritte und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren Wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit Brand Compass nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Vertragspartner stellt die Brand Compass insoweit von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Brand Compass hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Vertragspartners trifft Brand Compass in keinem Fall, Brand Compass obliegt insofern keine Prüfpflicht. Brand Compass wird jedoch auf Risiken hinweisen, die ihr bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden. Für die von Brand Compass allein eingebrachte Fotos, Bilder, Logos und Designs trägt diese die urheberrechtliche Verantwortung.
  • Der Vertragspartner bevollmächtigt Brand Compass, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google Ads Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Vertragspartners aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google Ads nach Übermittlung der Untemehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Vertragspartners (z.B Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Vertragspartners.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Brand Compass erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.
  • Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt auch per E-Mail, zum Teil automatisiert. Der Vertragspartner hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei Brand Compass hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
  • Der Vertragspartner ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und ggf. EDV-technischer Sicht und bei digitalen Arbeitsleistungen für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
  • Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen auftreten, wird der Vertragspartner Brand Compass unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters zumindest in Textform davon unterrichten.
  1. Urheber- und Nutzungsrechte
  • Alle durch Brand Compass erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
  • Die Werke von Brand Compass dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Vertragspartner bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Vertragspartner mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung von Brand Compass. Dies gilt für die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte entsprechend. Über den Umfang der Nutzung steht Brand Compass ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Brand Compass.
  • Insbesondere wird dem Vertragspartner, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kein Quellcode überlassen. Ist die Überlassung des Quellcodes vereinbart, wird dem Vertragspartner nur ein einfaches Nutzungsrecht an diesem eingeräumt.
  • Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Vertragspartner sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von Brand Compass (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei Brand Compass, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
  • Der Vertragspartner überträgt Brand Compass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und erklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf Brand Compass zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind. Vgl. hierzu auch Ziff. 8.3.
  1. Preise und Zahlung
  • Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 17.2, so gelten ab Beginn der Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise von Brand Compass. Haben sich die Listenpreise im Vergleich zum vorhergehenden Vertragszeitraum um mehr als 10 % erhöht, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft zu kündigen, sofern sich Brand Compass nicht zu einer Weiterführung des Vertrags zu den unveränderten Listenpreisen bereit erklärt. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und muss Brand Compass binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung gegenüber dem Vertragspartner zugehen.
  • Bei der Erstellung von Kreativleistungen werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Vertragspartners, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise berechnet.
  • Sofern Brand Compass Leistungen im Einvernehmen mit dem Vertragspartner außerhalb ihres Sitzes erbringt (zum Beispiel zur Überwachung von Film-, Funk- und Fernseharbeiten, Drucküberwachung und Druckabnahmen, Fahrten zum Vertragspartner) hat sie über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der Reisekosten (Bahnfahrten der 2ten Klasse, Flüge der Economy-Klasse oder Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto) inklusive aller erforderlichen Auslagen, Aufwendungen und Spesen. Besteht seitens des Vertragspartners der Wunsch nach örtlicher Präsenz von Brand Compass am Firmensitz übernimmt der Vertragspartner die dafür anfallenden Übernachtungskosten. Reisezeiten können mit dem gebuchten Stundenkontigent verrechnet werden.
  • Barauslagen und besondere Kosten, die Brand Compass auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten.
  • Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  • Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Brand Compass behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Vertragspartner zu versenden. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung mit Vertragsschluss. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, ist Brand Compass berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Das Recht eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  • Einmalige Kosten für Erstellungs-und Einrichtungskosten werden direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten die Regelungen nach Ziff. 10.4 entsprechend.
  • Bei Zahlung per Lastschrift zieht Brand Compass den jeweils fälligen Betrag monatlich ein. Soweit nichts abweichendes vereinbart wurde, ist der jeweilige Tag des Einzugs identisch mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragspartner hat Brand Compass in diesem Falle ein gültiges SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Dies kann ebenfalls direkt im Online-Angebotsprozess erfolgen und ist in der Regel unabdingbare Voraussetzung des Vertragsschlusses. Beträge, die vom Vertragspartner mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben werden, werden Brand Compass unmittelbar gutgeschrieben. Brand Compass behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung, sowie im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Dienst für den Vertragspartner zu sperren und bei wiederholten Zahlungsausfall eine komplette Abschlussrechnung zu erstellen. Mit dem SEPA Lastschriftmandat erteilt der Vertragspartner Brand Compass die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrags vom angegebenen Bankkonto des Vertragspartners bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Wird eine per Lastschrift eingeleitete Einzahlung aus vom Vertragspartner/Kontoinhaber vertretbaren Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung auf dem Ursprungskonto nicht ausgeführt, hat der Vertragspartner Brand Compass die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren zu erstatten. Insbesondere behält sich Brand Compass insoweit vor, einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von EUR 15,00 geltend zu machen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Änderung seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und auch bei einem Kontenwechsel ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen.
  • Bei Verzug des Vertragspartners mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners ist Brand Compass berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  • Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von Brand Compass anerkannt ist.
  1. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
  • Ein seitens des Vertragspartners gewünschter konkreter Liefertermin ist stets durch Brand Compass ausdrücklich zu bestätigen. Die Einhaltung fixer Termine und Fristen durch Brand Compass setzt voraus, dass alle Fragen geklärt und die Verpflichtungen des Vertragspartners rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind sowie sämtliche vom Vertragspartner beizubringen Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig eingegangen sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Ist für die Leistung von Brand Compass die Mitwirkung des Vertragspartners erforderlich, verlängert sich die Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, die der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Auch bei Verzögerungen aufgrund von Veränderungen der Anforderungen des Vertragspartners, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware / Software), soweit sie Brand Compass nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Probleme mit Produkten Dritter, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
  • Werden seitens des Vertragspartners Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht lediglich geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und/oder Fristen, die nach dem ursprünglichen Vertragsgegenstand bestimmt wurden, ihre Gültigkeit. Nach Festlegen der Keywords im Bereich SEO zwischen den Parteien sind Änderungen ausgeschlossen. Diese müssten ggf. im Rahmen einer neuen Beauftragung erfolgen.
  • Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Vertragspartners (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, hat Brand Compass nicht zu vertreten. Sie berechtigen Brand Compass, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Brand Compass wird dem Vertragspartner Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungs-/Lieferfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.
  • Bei Leistungs-/Lieferungsverzug ist der Vertragspartner erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
  1. Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, die durch Brand Compass erbrachten Leistungen innerhalb von drei Tagen abzunehmen, sobald diese die Fertigstellung in Textform angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben hat. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, der Vertragspartner hat Brand Compass über einen Mangel nach Ziffer 12.2 unterrichtet. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
  • Der Vertragspartner hat das Produkt bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe und soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat der Vertragspartner Brand Compass hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Vertragspartner diese Anzeige, so gilt das Produkt bzw. die erbrachte Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Vertragspartner unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen. § 377 HGB findet Anwendung.
  • Unwesentliche Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt ist.
  • Fertiggestellte Teilleistungen sind, soweit abtrennbar, jeweils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch Brand Compass vom Vertragspartner abzunehmen.
  • Hat Brand Compass Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragt, teilt sie die Anzeige der Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Vertragspartner mit. Nach Übergabe des vom Subunternehmer erbrachten Leistungsgegenstands an den Vertragspartner kann Brand Compass entsprechend Ziff. 12.1 die Abnahme durch den Vertragspartner verlangen.
  1. Eigentumsvorbehalt
  • Brand Compass behält das Eigentum an sämtlichen von ihr getätigten Leistungen (Website, Domain, Grafik ect.) bis zur Bezahlung vor.
  • Unter Eigentumsvorbehalt stehende Produktedürfen nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
  1. Gewährleistung (Werkvertragliche Leistungen)
  • Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
  • Bei gerechtfertigter Mängelrüge verpflichtet sich Brand Compass, die Mängel in angemessener Frist (mindestens 14 Werktage) zu beheben, wobei der Vertragspartner Brand Compass hierzu alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Brand Compass ist berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für sie mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
  • Brand Compass gewährleistet gegenüber dem Vertragspartner, dass der Leistungsgegenstand der vereinbarten Beschaffenheit und Funktionalität entspricht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass vor allem im Bereich Webdesign/Software eine völlig fehlerfreie Leistung nicht möglich und nicht erforderlich ist. Einigkeit besteht zwischen den Parteien auch darüber, dass die künstlerische Gestaltungsfreiheit gewahrt werden muss. Entsprechend begründet es keinen Mangel, wenn gestalterisch künstlerische Elemente von den Vorstellungen des Vertragspartners abweichen, sofern und soweit grundsätzliche Leistungsanforderungen des Vertragspartners in branchenüblicher Qualität und Güte umgesetzt wurden.
  • Nimmt der Vertragspartner selbstständig Veränderungen am Leistungsgegenstand vor oder lässt solche Veränderungen von Dritten vornehmen, insbesondere Veränderungen des Quellcodes, oder verwendet der Vertragspartner nicht von Brand Compass freigegebene Hard- und Software im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand, entfällt das Recht auf Gewährleistung, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass der Mangel nicht auf den beschriebenen Handlungen beruht.
  • Die Gewährleistungshaftung ist auf den Auftragswert, bei Schadenersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der durch Brand Compass abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern und soweit ihr kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
  1. Haftung
  • Brand Compass haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Hierbei ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Brand Compass nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Brand Compass nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  • Unabhängig von einem Verschulden von Brand Compass haftet diese nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
  • Brand Compass ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners an Dritte erteilt werden (Fremdleistungen Dritter), übernimmt Brand Compass gegenüber dem Vertragspartner keinerlei Haftung.
  • Mit der Abnahme durch den Vertragspartner übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische und funktionale Richtigkeit. Für solchermaßen vom Vertragspartner freigegebene Leistungen entfällt jede Haftung von Brand Compass.
  • Der Vertragspartner haftet allein für die abgenommenen Inhalte der Leistung und stellt sicher, dass darin weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze, sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Vertragspartners.
  • Jegliche Haftung von Brand Compass für Ansprüche, die aufgrund der vertragsgemäßen Leistung von Dritten gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der vertragsgemäßen Durchführung der Leistung Brand Compass selbst von Dritten in Anspruch genommen wird, hält der Vertragspartner sie schad- und klaglos. Der Vertragspartner hat Brand Compass finanzielle und sonstige Nachteile (immaterielle Schäden) zu ersetzen. Brand Compass haftet auch nicht für Rechtsverletzungen Dritter aufgrund von Inhalten (z.B. Bilder, Texte), die der Vertragspartner ihr zur Erfüllung des Vertrags überlassen hat.
  • Social-Media-Aktivitäten werden in der Öffentlichkeit gelegentlich negativ bewertet. Brand Compass übernimmt keine Garantie für eine positive Resonanz auf betreute Profile bzw. einzelne Beiträge. Sofern der Vertragspartner keine Freigabe der einzelnen durch Brand Compass erstellten Beiträge fordert, bemüht diese sich, relevante und hochwertige Beiträge zu veröffentlichen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Vertragspartner. Entsprechend gilt dies bei der Beauftragung mit Werbemaßnahmen.
  • Brand Compass bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit ihrer Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung der Auftragnehmerin. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
  • Ansprüche des Vertragspartners verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder aus Produkthaftung – insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  • Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Brand Compass ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Datenschutz und Geheimhaltung
  • Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Brand Compass versichert, Kundendaten nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu speichern und zu verarbeiten sowie uns im Rahmen der Bearbeitung von Kundendaten stets an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu halten und auch im Übrigen ein Höchstmaß an Sorgfalt bei der Behandlung von Kundendaten aufzuwenden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die der Vertragspartner vor dem Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen konnte.
  • Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Leistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Vertragspartner der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Brand Compass. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Brand Compass selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Vertragspartner der Datenschutzerklärung von Brand Compass entnehmen.
  • Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und Programmcodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Vertragspartner wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu verhindern.
  • Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Vertragspartners auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
  • Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Brand Compass ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Vertragspartners verpflichtet. Transaktionsdaten werden pseudonymisiert und gespeichert, da gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Auch weitere Informationen können aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gespeichert werden. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
  1. Laufzeit und Vertragsbeendigung
  • Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn Brand Compass mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Vertragspartner seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Brand Compass ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Termin, ohne dass dies der Vertragspartner zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Zeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn oder Liveschaltung und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit.
  • Bei Verträgen über die Erbringung von Leistungen für einen nach Monaten/Jahren vereinbarten Zeitraum verlängern sich Verträge, deren Grundlaufzeit zum Ende eines Monats endet, jeweils um den gleichen Zeitraum der Grundlaufzeit, bei einer Grundlaufzeit von mehr als einem Jahr jedoch lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht zu der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist vor Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wurde. Bei Verträgen deren Grundlaufzeit nicht zum Ende eines Monats endet, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit zunächst bis zum Ende des Kalendermonats in dem diese endet (Beendigungsmonat), soweit der Vertrag nicht innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt wird. Nach Ablauf des Beendigungsmonats verlängern sich auch diese Verträge jeweils entsprechend Satz 1, wenn diese nicht in der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt worden sind. Soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
  • SEO-Verträge haben grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich um jeweils 3 Monate, wenn diese nicht zwei Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Laufzeitbeginn ist hierbei stets die Online-Schaltung des Netzwerkes und die Stellung der ersten Rechnung durch Brand Compass.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht für Brand Compass insbesondere dann, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist.
  1. Schlussbestimmungen
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist deutsch.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Brand Compass.
  • Brand Compass speichert den Vertragstext und senden dem Vertragspartner die Bestelldaten und ihre AGB per E-Mail zu.
  • Ist eine der vorangehenden oder nachfolgenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Anfrage stellen

Nachdem Sie Ihre Anfrage gestellt haben, setzen wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.